Bildungs- und Betreuungseinrichtungen von Kindern

Grundschulen und Kindertagesstätten

Erzieher*innen und Lehrer*innen müssen regelmäßig Fortbildungen im Bereich der Ersten Hilfe nachweisen. Die Fortbildungsfrist liegt bei allen Teilnehmern bei zwei Jahren!


Inhaltlich besteht der Kurs "Erste Hilfe für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen von Kindern" aus rund 75% allgemeiner Ersten Hilfe und 25% mit den Unterschieden zwischen Kinder / Erwachsenen, Kindernotfällen und Kinderkrankheiten sowie der Reanimation. 


Die Kursgebühren werden für diesen Kurs in der Regel durch die gesetzlichen Unfallversicherer getragen. 


Sie haben Fragen oder Themenwünsche? Sprechen Sie uns gerne an, oder buchen Sie für Ihre Kindertagesstätte und Grundschule direkt einen Kurs!





 
 
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