Dauer
9 Unterrichtseinheiten  (1 Unterrichtseinheit = 45 Minuten)

[7,5 Zeitstunden inclusive Pausen]


Kosten
ab 01.01.2021: 47,00 EUR / Teilnehmer 

(sofern nicht durch BG oder GUV getragen)


Erste Hilfe für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen von Kindern

In Bildungs- und Betreuungseinrichtungen von Kindern wie beispielsweise Kindertagesstätten hat die Leitung dafür Sorge zu tragen, dass zu jeder Zeit genügend Ersthelfer in der Nähe und erreichbar sind. Je Kindergruppe ist es daher erforderlich, dass eine pädagogische Fachkraft als Ersthelferin oder Ersthelfer ausgebildet und durch den Betrieb ernannt ist.


Diese Regelung gilt auch für Tageseltern und Grundschulen sowie alle Einrichtungen, in denen Kinder betreut werden.  

Neben einer Vielzahl an Themen aus der Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer werden in diesen Kursen kinderspezifische Themen unterrichtet. 


Um die Kenntnisse aufzufrischen, ist in der Regel im Höchstabstand von zwei Jahren eine Fortbildung zu absolvieren. Die Kosten für die Aus- und Fortbildung wird häufig von den Berufsgenossenschaften oder der Gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Ihren Zuständigen Ansprechpartner finden Sie in der Liste hier.


Wenn Sie einfach nur einen Kurs suchen, um die Erste Hilfe am Kind zu erlernen, dann werden Sie mit den Inhalten eines Erste Hilfe am Kind/ Baby Kurses näher an dem sein, was Sie suchen!


 
 
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