Die Anzahl der betrieblichen Ersthelfer fordert die DGUV im §26, DGUV Vorschrift 1 wie folgt:
Diese Regelung ist auf den ersten Blick etwas merkwürdig, weil viele Zahlen und Prozentsätze auf einmal auftauchen, aber eigentlich ist es ganz einfach! In einem Betrieb ist jeder Mitarbeiter ein Versicherter. Sobald in einem Bereich zwei Versicherte zusammen eingesetzt werden, muss einer davon ein Ersthelfer sein.
In den meisten Bereichen ist es so geregelt, dass die Berufsgenossenschaften die Kursgebühren für die Anzahl der geforderten Ersthelfer übernimmt. Dies gilt sowohl für die Aus- als auch für die Fortbildung. Viele Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für mehr als die vorgeschriebenen Ersthelfer. Wenn Sie es ganz genau wissen möchten, dann wenden Sie sich bitte direkt an den Ansprechpartner Ihrer Berufsgenossenschaft (hier)
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